Allgemeine Geschäftsbedingungen





1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren, zur Gestaltung und Umsetzung des Auftrags notwendigen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Diese werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.

2.2 Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten des Designers (Entwürfe, Konzepte für Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Sourcecode) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Alle im Absatz 2.1 genannten Gestalltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Programmcode der veröffentlichten Seiten noch zu Testzwecken in Kopie verändert werden. Neben dem Copyrightvermerk darf der Designer einen direkten Link auf die eigene Web-Site einrichten - und zwar entweder auf die Web-Site (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf eine seperate Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Der Designer erhält das Recht, von der eigenen Web-Site einen Link als Referenz auf die Web-Site des Kunden einzurichten.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer Schadensersatz zu fordern. Sofern der Designer den Auftraggeber nach Abnahme des Werkes nicht explizit zur Namensnennung auffordert, wird stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche verzichtet.

2.5 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ebenfalls begründen sie kein Miturheberrecht.


3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Verrechnungsgrundlage des aktuellen AGD -Tarifs oder auf Grundlage einer vereinbarten Pauschale. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich geplant genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprüglich gezahlten zu verlangen.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Leistungen, die der Designer dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar ein 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.5 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugzinsen in Höhe von 12% jährlich (1% je angefangener Monat) verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Da das Schreiben von Mahnungen einen erheblichen Aufwand bedeutet, wird je Mahnung eine Gebühr von 5,-Euro fällig.


4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Recherchen oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Verrechnungsgrundlage der online veröffentlichten Stundenbasis gesondert berechnet.

4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserstellung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freiszustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesonder für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale (soweit sie nicht bereits digitalisiert sind) sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

5.4 Der Designer übergibt alle zur Publikation verwendeten Dateien (Grafiken und Layouts), die mit Hilfe des Computers erstellt wurden, an den Auftraggeber in maschinenlesbarer Form.. Die dem Auftraggeber vom Designer zur Verfügung gestellten Computerdateien dürfen nur mit verheriger Zustimmung des Designers geändert oder weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Source-Dateien (z.B. *.pds, *.fla Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5.6 Der Designer dokumentiert das abgeschlossene Projekt in digitaler und ausgedruckter Form. Der Eigentumsvorbehalt gilt gleichermaßen für die Dokumentation.


6. Korrektur , Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor der Publikation der Website(s) oder von einzelnen Seiten sowie auch bei allen anderen Projekten sind dem Designer verbindliche Korrekturlisten vorzulegen.

6.2 Das Bereitstellen der vom Designer entwickelten und gestalteten Webseiten im Netz erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden in der Regel durch einen Internet Service Provider (ISP). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise des jeweiligen Providers. Entgelte für Leistungen des Providers sind direkt an diesen zu leisten.


7. Haftung

7.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtlichen Zulässigkeiten und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.

7.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7.4 Verträge zwischen Kunden des Designers und Internet Service Provider werden direkt zwischen Kunden und ISP abgeschlossen. Haftung für mangelnde Leistungen des ISP (Übertragungsleistung Erreichbarkeit, Skriptfunktionalität, Maildienst u.ä.) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle Forderungen des ISP an durch den Designer vermittelte Kunden. Insofern stellt der Auftraggeber den Designer von jeder Haftung frei.

7.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, mit der Bildschirmproduktion von Prototypen und mit der Freigabe zur Gestaltung und Ausarbeitung der Website durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass die Webseiten weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen.

7.6 Für die vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte, Grafiken und Abbildungen entfallen jeder Haftung durch den Designer. Der Auftraggeber haftet dem Designer gegenüber für Ersatz aller Schäden und für Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen bzw. gegen den Designer erhoben werden.

7.7 Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass er das Recht hat, die Handelsmarken und Firmenzeichen zu benutzen, die er für sein in Auftrag gegebenen Projekte gewählt und an den Designer zur Einarbeitung in das entsprechende Design gegeben hat. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstige Arbeiten haftet der Designer nicht.

7.8 Mit der Publikation und dem Promotion der Website durch einen Internet Service Provider ist in der Regel die Dienstleistung des Designers abgeschlossen. Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf mit einem gesonderten Folgevertrag geregelt.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Gerltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer überlassenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


9. Vertragsabschluss

9.1 Angebote sind stehts freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen oder auch mündlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zu den Bedingungen dieser AGB vom Designer angenommen.

9.2 Mündliche Nabenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.


10. Terminabsprachen

10.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.


11. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

11.1 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Designer die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

11.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

11.3 Bei vereinbarten Pauschalen hat der Auftraggeber das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Dieses Recht garantiere ich. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Berechnung des entsprechenden Zeitaufwands auf Stundensatzbasis.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Stand 1.1.2010









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